Das Abtreibungsrecht in der DDR und seine Vor-, Parallel- und Nachgeschichte

Der folgende Beitrag entstand im Rahmen der Konferenz »Mein Körper – meine Verantwortung – meine Entscheidung: Weg mit § 218!«, welche am 9./10. Juli 2016 in Berlin stattfand. Es handelt sich dabei um ein Vortragsmanuskript der Soziologin Ursula Schröter.

Schwangerschaftsabbrüche gibt es ganz sicher seit Urzeiten, weil das menschliche Bedürfnis nach Sexualität nicht identisch ist mit dem Bedürfnis nach Zeugung. Uralt ist demnach auch das damit verbundene weibliche Wissen und die dafür erforderliche weibliche Solidarität. Die zugehörige sozialwissenschaftliche Forschung und die politische Einflussnahme sind geprägt von der bis heute umstrittenen Rechtssituation des Ungeborenen. Gehört die Frucht der Frau, weil sie in ihrem Körper wächst? Gehört sie dem Manne, ist also die Frau lediglich das „Gefäß“? Gehört die Frucht Gott, haben also seine „Stellvertreter auf Erden“ über die Frucht zu entscheiden? Gehört die Frucht der Gesellschaft, dem Staat, hat also eine weltliche Institution das Entscheidungsrecht?

Geflüchtete und die sexuelle und reproduktive Gesundheit

Der folgende Beitrag entstand im Rahmen der Konferenz »Mein Körper – meine Verantwortung – meine Entscheidung: Weg mit § 218!«, welche am 9./10. Juli 2016 in Berlin stattfand. Es handelt sich dabei um ein Vortragsmanuskript der von Hazal Atay, Aktivistin bei Women on Waves.

Eine wachsende Anzahl Geflüchteter hat sich in den vergangenen Jahren in Deutschland niedergelassen. Viele entwurzelte Menschen suchen in Europa Asyl, wobei Deutschland mit 476.000 Personen die höchste Anzahl Asylbewerber im Jahr 2015 verzeichnete. Deutsche Behörden behaupten jedoch, dass über eine Million durch das System „Erstverteilung der Asylbegehren“ (EASY) erfasst wurden. EASY zählt und verteilt die Leute, ehe sie Asyl beantragen (Global Migration Data Analysis Centre, 2016).

Während sich die Diskussion hauptsächlich auf die Frage konzentrierte, ob und wie den Asylsuchenden ein Flüchtlingsstatus gewährt werden kann, brauchen wir aber Antworten, welche Dienste den Geflüchteten angeboten werden sollten.

Geschichte des Widerstands gegen den Strafrechtsparagrafen 218

Der folgende Beitrag entstand im Rahmen der Konferenz »Mein Körper – meine Verantwortung – meine Entscheidung: Weg mit § 218!«, welche am 9./10. Juli 2016 in Berlin stattfand. Es handelt sich dabei um ein Vortragsmanuskript der Historikerin und Sozialwissenschaftlerin Gisela Notz.

Durch den Blick auf die Geschichte des § 218 wird die mehrfach gespaltene Moral deutlich und es wird deutlich, wie wenig es um „Lebensschutz“ und Menschenwürde oder Demokratie und Humanität geht. Es geht um die Kontrolle weiblicher Reproduktionsfähigkeit und um die Durchsetzung von Herrschaftsansprüchen. Der historische Rückblick zeigt aber auch, dass es Widerstand und Versuche, den § 218 zu Fall zu bringen, vonseiten der Frauenbewegungen gab, solange er existiert. Wegen der Kürze der Redezeit muss ich mich bei diesem Ritt durch fast 150 Jahre auf die wichtigsten Diskussionen beschränken.