Solidaritätsbekundung Kristina Hänel

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung solidarisiert sich mit Kristina Hänel und unterstützt ihr Vorhaben, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Kristina Hänel ist eine der vielen Frauenärzt*innen, die seit Jahren gegen den Paragraf 219a StGB kämpfen. Dieser Paragraf verbietet es Praxen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, Informationen zur Durchführung des Abbruchs auf ihrer Webseite zur Verfügung zu stellen.
Kristina Hänel ist nun gezwungen, ihre Informationen von ihrer Webseite zu nehmen, da das OLG Frankfurt ihre Revision gegen das Urteil in Gießen abgelehnt hat. Das Urteil vom 19. Januar beweist auch, dass der faule Kompromiss durch die Reform von §219a vor zwei Jahren die Situation in keiner Weise verbessert hat und Ärzt*innen weiterhin kriminalisiert werden. Schon jetzt entstehen dadurch massive Versorgungslücken.

„Es ist ein Skandal, dass ungewollt Schwangeren im Jahr 2021 noch immer Sachinformationen von Ärzt*innen zum Schwangerschaftsabbruch verwehrt werden, der §219a (Werbeverbot für Abbrüche) muss ersatzlos gestrichen werden. Und dies sofort. Und dann müssen außerstrafrechtliche Regelungen für den Schwangerschaftsabbruch erstritten und gefunden werden. 150 Jahre §218 im StGB, das reicht!“, kommentiert Dr. Ines Scheibe, eine Sprecherin des Bündnisses und Beraterin in einer Schwangerschaftskonfliktberatung in Berlin, die Ablehnung der Revision.

Wenn Kristina Hänel die Informationen zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs in ihrer Praxis nicht mehr selbst veröffentlichen kann, dann müssen das eben andere tun. Deshalb stehen die Informationen dazu ab sofort auf der Webseite: https://solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com/2021/01/19/informationen-zum-schwangerschaftsabbruch/
zur Verfügung.

Und hier geht es direkt  zur PDF mit den Informationen. 

Eine Entscheidung sollten alle Menschen gut informiert treffen. Dafür müssen Informationen aber auch frei zugänglich sein! Deshalb: Weg mit 219a!

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