Presse- und Fachkonferenz „Weg mit § 219a StGB! Informationsrecht und sexuelle Selbstbestimmung“ (23.2.2018)

Wann? 23. Februar 2018 – 13.45 Uhr bis 17.30 Uhr

Wo? Humboldt-Universität zu Berlin, Raum 1.102,  Dorotheenstr. 24

Was?

Die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel am 24. November 2017 durch das Amtsgericht Gießen hat zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte über die Kriminalisierung von Ärzt*innen, Beratungsstellen und Einzelpersonen, die Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung stellen, geführt. Die Reaktion der Parteien erfolgte überraschend schnell: Nun wollen LINKE, die Grünen, die SPD und Teile der FDP das Zeitfenster vor der Regierungsbildung nutzen, im Bundestag eine Mehrheit für die Streichung des Paragrafen 219 a zu bekommen. Gleichzeitig haben die Bundesländer Bremen, Berlin, Brandenburg und Hamburg im Bundesrat die Aufhebung des Paragrafen beantragt. Dies wäre eine politische Niederlage für die neu in den Bundestag eingezogene AfD und ein großer Schritt vorwärts im Kampf für sexuelle und körperliche Selbstbestimmung.

Aktuell laufen mehrere Verfahren aufgrund von Paragraf 219 a StGB gegen Ärztinnen und Ärzte, die offen bekanntgeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Brisanz dieses Paragrafen ist somit nicht auf den Fall Kristina Hänel beschränkt.

Hier geht es zur Facebook-Veranstaltung.

Vorläufiges Programm:

13:00 Uhr Pressekonferenz (wenden Sie sich bitte für die Anmeldung an unser Presseteam)

mit Prof. Dr. Davina Höblich (Vorsitzende Bundesverband pro familia e.V.)

13.45 Uhr Begrüßung Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

mit Videobotschaft von Kristina Hänel

14.00 Uhr Vorstellung der Kampagne

14.30 Uhr kurze Inputs (weitere angefragt):

  • § 219a StGB – Unrecht damals wie heute!
     (Gisela Notz, Aktivistin)
  • § 219a StGB –  geschlechtlich diskriminierendes Informationsrecht und Entmündigung von Frauen
    Ines Scheibe (Beraterin Schwangerschaftskonfliktberatung HVD) im Gespräch mit Peggy Piesche (Gunda Werner Institut der Böll Stiftung, angefragt) über Entmündigung und Diskriminierung im Kontext des Schwangerschaftsabbruchs
  • § 219a StGB verhindert eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung!
    Vortrag von Prof. Dr. Ulrike Busch: „Ersatzlose Streichung oder Änderung? Argumente und Konsequenzen“
  • § 219a StGB – Auswirkungen auf Ärztliche Arbeits- und Lebensrealitäten            Bericht von Ärztinnen: Gabriele Halder und Christiane Tennhardt

15.45 Uhr kurze Pause

16.00 Uhr Diskussionsgespräch (Moderation Dinah Riese, taz)
Cornelia Möhring (Die Linke), Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen), Eva Högl (SPD), Jacqueline Krüger (FDP)

17.30 Uhr Ausklang mit Vernetzung
Mitglieder des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung und Internationale Pro-Choice Solidarity (Irland, Polen)

Anmeldung zur Konferenz sowie Rückfragen zu unserer Kampagne richten Sie diese gerne an info@sexuelle-selbstbestimmung.de

Fragen zur Arbeit des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung oder zur Regelung von Schwangerschaftsabbruch in Europa werden unter presse@sexuelle-selbstbestimmung.de beantwortet.

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