Fachkongress „150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“ 27./28. August 2021

Seit 1871 ist mit dem §218 der Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft eine Straftat. Durch internationale Entwicklungen, die Kriminalisierung von Ärzt*innen und die sich zunehmend verschlechternde Versorgungslage beim Zugang zum Schwangerschaftsabbruch steht der §218 des Strafgesetzbuches wieder im Licht der Öffentlichkeit. Der 150. Jahrestag des Paragrafen §218 ist Anlass für einen Fachkongress, der dazu einlädt, sich aus unterschiedlichen Perspektive kritisch mit §218 auseinanderzusetzen und Hintergründe seines Ent- und Bestehens herauszuarbeiten. Neben einem historischen Abriss, werden aktuelle Fragestellungen und Probleme in Deutschland Gegenstand von Vorträgen, Gesprächen und Workshops sein. Ziel ist es, die Kriminalisierung des Abbruchs einer ungewollten Schwangerschaft auf den Prüfstand zu stellen, alternative Regelungen zu diskutieren und den politischen Willen zu stärken, sich für die Realisierung der reproduktiven Rechte von Frauen* in Deutschland einzusetzen.
Enden wird er mit einer Abschlusserklärung, in der es um die Frage geht: Wie weiter in Deutschland?

Der Kongress findet für Teilnehmende digital vom 27.-28.08.21 statt und ist kostenfrei. Unter folgendem Link könnt ihr euch registrieren

Abschlusserklärung 

https://www.150jahre218.de/

Programm Fachkongress_150Jahre218

Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf Twitter unter @218Kongress.

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