Das Abtreibungsrecht in der DDR und seine Vor-, Parallel- und Nachgeschichte
Der folgende Beitrag entstand im Rahmen der Konferenz »Mein Körper – meine Verantwortung – meine Entscheidung: Weg mit § 218!«, welche am 9./10. Juli 2016 in Berlin stattfand. Es handelt sich dabei um ein Vortragsmanuskript der Soziologin Ursula Schröter.
Schwangerschaftsabbrüche gibt es ganz sicher seit Urzeiten, weil das menschliche Bedürfnis nach Sexualität nicht identisch ist mit dem Bedürfnis nach Zeugung. Uralt ist demnach auch das damit verbundene weibliche Wissen und die dafür erforderliche weibliche Solidarität. Die zugehörige sozialwissenschaftliche Forschung und die politische Einflussnahme sind geprägt von der bis heute umstrittenen Rechtssituation des Ungeborenen. Gehört die Frucht der Frau, weil sie in ihrem Körper wächst? Gehört sie dem Manne, ist also die Frau lediglich das „Gefäß“? Gehört die Frucht Gott, haben also seine „Stellvertreter auf Erden“ über die Frucht zu entscheiden? Gehört die Frucht der Gesellschaft, dem Staat, hat also eine weltliche Institution das Entscheidungsrecht?