Gemeinsam mit anderen Organisationen haben wir eine Eingabe an den UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte übermittelt.
In dieser gemeinsamen Stellungnahme machen wir auf die gravierenden Missstände beim Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland aufmerksam. Obwohl es sich um eine grundlegende Gesundheitsversorgung handelt, ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach wie vor im Strafgesetz verankert. Diese rechtliche Einordnung stigmatisiert Betroffene und medizinisches Fachpersonal und steht im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards.
Die Versorgungslage ist vielerorts schlecht. In mehreren Regionen gibt es keine erreichbaren Einrichtungen. Ungewollt Schwangere müssen weite Wege in Kauf nehmen, lange auf Termine warten oder sogar ins Ausland ausweichen. Gleichzeitig fehlen ausgebildete Fachkräfte, weil Abbrüche im Medizinstudium kaum vorkommen. Auch die Kostenübernahme ist nicht flächendeckend geregelt – viele Menschen müssen die Eingriffe selbst zahlen.
Unsere Forderungen
- Streichung der §§ 218 ff. StGB: Schwangerschaftsabbruch soll keine Straftat mehr sein, weder für Betroffene noch für medizinisches Personal.
- Beratung freiwillig machen: Die Pflichtberatung soll abgeschafft werden. Wenn Beratung gewünscht wird, muss sie neutral, vertraulich und freiwillig erfolgen.
- Wartefrist abschaffen: Die gesetzlich vorgeschriebene dreitägige Bedenkzeit soll gestrichen werden.
- Keine Blockade durch Ärztinnen/Kliniken: Gewissensentscheidungen dürfen nicht den Zugang verhindern.
- Abbrüche als reguläre Gesundheitsleistung anerkennen: Sie sollen wie jede andere medizinische Versorgung überall verfügbar, bezahlbar und diskriminierungsfrei sein.
- Hürden für medizinisches Personal abbauen: Einheitliche Regeln für die Durchführung schaffen, Bürokratie abbauen, Medikamente über Apotheken zulassen.
- Bessere Ausbildung: Schwangerschaftsabbruch soll Teil der medizinischen Lehre und Ausbildung sein.
- Kostenübernahme durch die Kassen: Alle Formen des Abbruchs sollen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden – unabhängig vom Einkommen.
- Zugang für alle ermöglichen: Auch vulnerable Gruppen (z. B. Migrantinnen, Jugendliche) müssen barrierefreien Zugang haben.
Mitunterzeichnende Organisationen
