Einspruch, Herr Bundesrichter a.D.!

Der Jurist, ehemalige Bundesrichter und Kolumnist Thomas Fischer hat der „Ärztin für Allgemeinmedizin Dr. H. aus Gießen“ am vergangenen Samstag „Verwirrung“ attestiert. Sie stünde an der Spitze einer Kampagne, die „Ideologie statt Wahrheit“ verbreite, schrieb er. Die Forderung nach der Streichung von § 219a sei Unsinn. Hier antwortet Frau H. auf seinen Kommentar.

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Von Kristina Hänel, Gießen

Prof. Dr. Thomas Fischer provoziert gerne. Es würde sich nicht lohnen, auf einen reißerischen Artikel zu antworten, wäre Fischer nicht zugleich der Autor des zurzeit am meisten angewandten Strafrechtskommentars der Bundesrepublik. Lange Jahre als Tröndle/Fischer herausgegeben, schied der 1919 geborene Tröndle, ein fanatischer „Lebensschützer“ aus der Autorenschaft aus, so dass Fischer jetzt der Alleinherausgeber dieses auf die deutsche Rechtsprechung einflussreichen Werkes ist. Mit Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, dass Fischer Jahrgang 1953 ist, damit trennen uns numerisch grade mal drei Jahre. Inhaltlich scheinen es mir mehrere Generationen zu sein. Und dazu kommt natürlich noch der Geschlechtsunterschied.

Herr Fischer beginnt damit, dass ich mich geopfert hätte und demonstrativ habe verurteilen lassen. In vielen Veranstaltungen muss ich denjenigen, die mich inzwischen als Heldin betrachten, entgegenhalten, dass ich mit der Anklage und folgenden Verurteilung nicht gerechnet hatte. Ich habe die Situation nicht provoziert, ich hatte ja schließlich meine Homepage vor 16 Jahren vom Justitiar der Ärztekammer Hessen prüfen lassen. Konnte also davon ausgehen, dass ich rechtmäßig handele, indem ich meine Informationen für Frauen ins Netz stelle. Ich habe sachlich und seriös informiert, wie mir sogar das Amtsgericht Gießen in der Urteilsbegründung attestiert. Zu fragen ist, was bewegt einen Herrn Fischer oder auch einen Robin Alexander in der Zeitung Die Welt, mir zu unterstellen, ich würde bewusst und liebend gerne in eine Opferrolle springen, um damit Macht auszuüben? Welches Frauenbild steckt dahinter? Fest steht, dass ich selbst nie eine Kampagne geführt habe, ich wurde durch die Kampagne der Abtreibungsgegner angegriffen. Was ich allerdings getan habe, ich habe mich dem Angriff gestellt und habe mich entschieden, mich nicht einschüchtern zu lassen, sondern den Skandal öffentlich zu machen. Ich habe begonnen, zu sprechen. Wenn Worte für manche Menschen bedrohlich werden, weil Schweigen verordnet ist, können natürlich auch Worte zur Waffe werden. Darum der Aufschrei derjenigen, denen der Status quo nützt. Die ihre Macht mit allen Mitteln, und seien sie noch so diffamierend, erhalten wollen. Inzwischen ist eine Bewegung entstanden, die auch einzelne ältere Herren nicht mehr werden aufhalten können.

Den eigentlichen Skandal lässt Herr Fischer unerwähnt. Der 219a führt seit Jahren zur Informationshoheit der sogenannten Abtreibungsgegner im Internet. Die Website mit dem unsäglichen Titel Babykaust, die alle Adressen von Ärztinnen und Ärzten, die Abbrüche durchführen, ins Netz stellt, wird mit keinem Wort erwähnt. Der die Leiden der Opfer des Holocaust verhöhnende Auschwitzvergleich interessiert Herrn Fischer nicht. Ebenso wenig glaubt er anscheinend, dass Frauen leiden. Die Tatsache, dass „keine Frau sich die Entscheidung leicht mache“, nennt er eine Behauptung und diese ist seiner Ansicht nach leider falsch. Heißt das, er findet, Frauen machen sich die Entscheidung leicht? Woher will er das wissen? Ebenso ist es seiner Meinung nach leicht, an Adressen zu kommen. Man brauche bloß den Hausarzt fragen.

Für Herrn Fischer ist es keine Tatsache, sondern angeblich Stimmungsmache, dass viele Ärzte keine Adressen weitergeben, ebenso wie Beratungsstellen dies teilweise auch nicht tun. Dass Frauen wieder vermehrt ins Ausland fahren, weil immer weniger Ärztinnen und Ärzte Abbrüche in ihrem Leistungsspektrum anbieten. Dass es für mich wie Hohn klingt, wenn behauptet wird, ich würde für Abbrüche in meiner Praxis werben, nur weil ich möchte, dass Frauen sich vor dem Eingriff über die Risiken, mögliche Komplikationen und Kontraindikationen informieren. Ich brauche keine Werbung, da ohnehin die meisten Frauen aus dem Umland zu mir kommen, weil sie keine andere Anlaufstelle mehr haben. Frau weiß sehr genau, was sie tut, wenn sie zum Abbruch zu mir kommt. Frauen wissen, was gut für sie und ihre Kinder ist. Sie entscheiden sich für den richtigen Weg. Deutschland steht einzig in Europa mit dem sogenannten Werbeparagrafen, der Information verbietet. In Frankreich beispielsweise wurde die Bedenkzeit abgeschafft, es gibt öffentliche Informationen zum Abbruch, der eine Kassenleistung ist.

Nicht immer finde ich die übliche Trockenheit und Sachlichkeit der Justiz erstrebenswert. Im Falle Fischer hätte ich mir genau das gewünscht.


Gerade erschienen: Vogelsang, Andrea [Hänel, Kristina] (2018 [1994]): Die Höhle der Löwin: Geschichten einer Ärztin über Abtreibung. Um ein Nachwort erw. Neuaufl. der Erstausgabe. Sulzbach/Taunus: Ulrike Helmer Verlag.

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