Für mich ist das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung ein elementares und universelles Menschenrecht. Was es bedeutet, wenn dieses Recht eingeschränkt wird, ist in vielen Ländern dieser Welt auf dramatische Weise sichtbar – fehlender Zugang zu Verhütung, medizinischer Versorgung im Kontext von Schwangerschaft und Geburt sowie unsichere und illegale Abtreibungen mit den durch WHO und viele NGO angemahnten Folgen. Schutz von Leben und Gesundheit sieht anders aus. Auch aus der Perspektive Deutschlands gibt es relevante Themen: Zugang zu Verhütung für sozial benachteiligte Frauen und Männer, rezeptfreie Vergabe der Pille danach – und immer wieder auch die Anerkennung des Rechtes von Frauen auf den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft. Eine außerstrafrechtliche Regelung und damit wirkliche Akzeptanz dieses Rechtes ist zu fordern.
Ulrike Busch, Professorin für Familienplanung an der Hochschule Merseburg und Landesvorsitzende von pro familia Berlin.