§218? Das ist doch Schnee von gestern. Was viele nicht wissen: Noch immer gibt es eine Austragungspflicht.
Vor vierzig Jahren, am 6. Mai 1976, verabschiedet der Bundestag einen Kompromiss zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Die Frustration in der sozial-liberalen Koalition ist groß. Erst zwei Jahre zuvor war es gelungen, eine knappe Mehrheit für die sogenannte Fristenlösung zu erreichen, nach der Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche straffrei sein sollten. Doch die Anhänger der Indikationenlösung – Straffreiheit nur bei Vorliegen qualifizierter Gründe wie Lebensgefahr für die Schwangere – haben das Bundesverfassungsgericht angerufen. Und das höchste deutsche Gericht hat die Fristenlösung für verfassungswidrig erklärt.