Ein am Freitag nach der Kabinettssitzung vorgestellter Entwurf für eine Gesetzesreform sieht die Rückkehr zur bis 2010 gültigen sogenannten Indikationsregelung vor.
Dem neuen „Gesetz zum Schutz des Lebens des Empfangenen und der Rechte der Schwangeren“ zufolge sollen Frauen in Spanien nur abtreiben dürfen, wenn die Schwangerschaft ihre seelische oder körperliche Gesundheit gefährdet oder die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist.