Papier der Bundesregierung zu § 219a gibt Positionen radikaler Abtreibungsgegner wieder und führt die Entmündigung von ungewollt Schwangeren, Ärzt*innen und Beratungsstellen fort
Berlin, 13.12.2018 – Am 12. Dezember legten Katarina Barley (SPD), Franziska Giffey (SPD), Jens Spahn (CDU) und Helge Braun (CDU) ein Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten“ vor.
Hierzu erklärt Ines Scheibe, Sprecherin des Bündnisses und selbst in der Schwangerschaftskonfliktberatung tätig: „Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS) kritisieren das Eckpunktepapier aufs Schärfste, da die vorgeschlagenen Maßnahmen die Situation von Ärzt*innen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren insgesamt nicht verbessern werden. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen im Gegenteil zu einer zusätzlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollter Schwangerschaften bei. Vor diesem Hintergrund ist die versprochene Herstellung von Rechtssicherheit für Ärzt*innen durch eine Ergänzung des § 219a StGB scheinheilig.“
Statt § 219a StGB zu streichen, wie von einer Mehrheit der Expert*innen und Betroffenen gefordert, soll eine Studie zur “Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen” in Auftrag gegeben werden. Scheibe weiter: „Das Papier zeigt leider deutlich, dass sich christliche Fundamentalist*innen und selbsternannte Lebenschützer*innen in der Bundesregierung durchgesetzt haben. Dabei ist das hier postulierte “Post-Abortion-Syndrom”, also ein erhöhtes Risiko einer psychischen Störung als Folge eines Schwangerschaftsabbruchs, ein wissenschaftlich längst widerlegter Mythos, mit dem radikale Abtreibungsgegner immerfort Ängste schüren. Ich finde es skandalös, dass dieser sich nun in diesem Papier wiederfindet.“
Studien zeigen hingegen, dass das gesellschaftliche Stigma, mit dem ein Schwangerschaftsabbruch behaftet ist, hervorgerufen u.a. durch die Regelung über das Strafgesetzbuch, bei vielen Betroffenen eine sehr große psychische Belastung darstellt. Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung lehnen darum diesen vermeintlichen Kompromiss ab und fordert die Streichung der §§218/219 aus dem Strafgesetzbuch.
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DAS BÜNDNIS FÜR SEXUELLE SELBSTBESTIMMUNG
Das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ ist ein breites Bündnis aus Beratungsstellen, verschiedener feministischer und allgemeinpolitischer Gruppen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien sowie Einzelpersonen. Gegründet wurde es 2012 und organisiert seither Proteste gegen den jährlich stattfindenden, bundesweiten “Marsch für das Leben” (vormals “1000 Kreuze Marsch”).