Pressemitteilung
Der Einfluss von radikalen Abtreibungsgegnern hat in Deutschland und Europa massiv zugenommen. Kooperationen zwischen humanistischen Kräften sind dringend notwendig.
In den letzten Jahren wurden in Deutschland die gesetzlichen Regelungen bezüglich des Schwangerschaftsabbruches verschärft. Eine der letzten Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist im Januar 2010 in Kraft getreten (§ 2a und § 14). Bei Schwangerschaften mit auffälligem pränatal-diagnostischen Befund wurde eine zusätzliche Bedenkzeit von drei Tagen zwischen der Mitteilung der Diagnose und der schriftlichen Feststellung einer medizinischen Indikation für die Ärzt*innen eingeführt – bei Nichteinhaltung dieser Frist drohen ihnen Sanktionen. Wenn Frauen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen wollen, müssen sie sich grundsätzlich zwangsberaten lassen und die Ärzt*innen haben die Pflicht, sie an eine qualifizierte Beratungsstelle weiterzuleiten. Dabei ist auch eine Frist von drei Tagen einzuhalten, also eine staatlich verordnete Bedenkzeit zwischen der Beratung und dem Eingriff.
„Es gibt keine Studien oder Belege dafür, dass die Regulierung des Ablaufs eines Schwangerschaftsabbruchs hilfreich ist. Diese verstärkt nur die Annahme, dass Frauen nicht eigenmächtig entscheiden können, welche Art von Unterstützung sie brauchen“, sagt dazu Sybill Schulz, Geschäftsführerin des Familienplanungszentrum Berlin e.V. – BALANCE. Frauen sollten in ihrer Selbstbestimmung gestärkt werden, um unabhängig von staatlichen Vorgaben und Einschränkungen entscheiden zu können.
In Spanien, wo Frauen bislang eigenständig über einen Abbruch der Schwangerschaft bestimmen konnten, wird geplant, ihre Autonomie stark einzuschränken (siehe dazu im Anhang: Aktuelle Hintergrundinformationen zum Schwangerschaftsabbruch-Gesetz in Spanien). In Andorra, Malta, San Marino, Irland, Monaco, Liechtenstein und Polen gibt es keine Möglichkeit für Frauen, über eine ungewollte Schwangerschaft zu entscheiden; auch sind diesbezügliche Fortschritte nicht in Sicht.
Im Gegenteil zur Situation in diesen Ländern gibt es in Kanada keine separate gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch. 1988 erklärte das Oberste Gericht das bis dahin geltende Abtreibungsgesetz für ungültig. Seither ist Abtreibung dort vollständig entkriminalisiert und unterliegt einzig denselben Bestimmungen wie jeder andere medizinische Eingriff. Daraufhin gab es keine größere Anzahl von Frauen, die aufgrund der Liberalisierung abgetrieben haben – ein exemplarischer Beleg dafür, dass reproduktive Selbstbestimmung keine negativen Folgen für die Bevölkerungsentwicklung hat, was einige Politiker*innen und radikale Fundamentalist*innen in Deutschland befürchten.
Familienmodelle sind europa- und weltweit sehr vielfältig. Dennoch versuchen selbsternannte „Lebensschützer*innen“ mit aggressiven Aktionen wie der Diffamierung von Mediziner*innen als „Massentöter“, der Verleumdung von Fachkräften im Internet, der Verbreitung von Falschaussagen über die Schwangerschaft und biologische Fakten etc. den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu verwehren oder einzuschränken.
Statistische Daten zeigen das Gegenteil der dabei propagierten Informationen. 2013 wurden in Deutschland 102.802 Schwangerschaftsabbrüche an das Statistische Bundesamt gemeldet. Das waren ca. 4.000 weniger als im Vorjahr. Die Tendenz ist sinkend, wie die Vorjahre zeigen:
2011: 108.867 | 2010: 110.431 | 2009: 110.694 | 2008: 114.484.
Die Geburtenrate blieb relativ konstant:
2012: 673.544 | 2011: 662.685 | 2010: 677.947 | 2009: 665.126 | 2008: 682.514.
Parallel zu den Schikanen für ungewollt schwangere Frauen und Ärzt*innen werden LGBTI* wegen ihrer vermeintlichen Normabweichung von christlichen Fundamentalist*innen diskriminiert und teilweise mit absurden Vorschlägen zur etwaigen Zwangsbehandlung konfrontiert.
Kooperationen gegen die Verbreitung der Vorstellungen und Haltungen von radikalen und europäisch gut vernetzten Abtreibungsgegnern sind dringend notwendig, denn sie wachsen und gefährden durch ihre Aktivitäten sowohl die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen wie LGBTI.
Die Ablehnung des „Estrela-Berichts“ im Europäischen Parlament zum Schutz von sexuellen Rechten von Frauen und LGBTI im vergangenen Jahr machte auf erschreckende Weise deutlich, wie groß der Einfluss der Abtreibungsgegner und ihrer Netzwerke mittlerweile geworden ist: u.a. mit internationalen Konferenzen, Demonstrationen von dem EU-Parlament und Facebook-Kampagnen.
Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht! Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung fordert die Umsetzung der damit verbundenen notwendigen gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Bei den gemeinsamen Veranstaltungen, unserer jährlichen Kundgebung sowie durch die Arbeit der rund zwei Dutzend Partnerorganisationen rufen wir die Bundesregierung und Parteien auf, sicherzustellen, dass Menschen über ihre Familienplanung selbstbestimmt entscheiden können – ohne Diskriminierungen befürchten oder erleiden zu müssen – und Unterstützung zur Wahrnehmung ihrer Rechte erfahren, unabhängig von ihrer Herkunft, sexuellen Orientierung oder sozialen, ökonomischen und gesundheitlichen Situation.
Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung fordert eine adäquate Gesundheitsversorgung für alle und einen selbstbestimmten Umgang mit Familienplanung und Sexualität. Denn jede*r hat ein Recht auf Sexualität.
Unterstützen Sie unsere Forderungen! Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung lädt Sie zur diesjährigen Kundgebung am 20. September 2014 vor dem Brandenburger Tor (Platz des 18. März) von 13 bis 15 Uhr ein. Weitere Informationen unter: www.sexuelle-selbstbestimmung.de
Für Interview-Anfragen zum Thema Frauengesundheit wenden Sie sich an Sybill Schulz vom Familienplanungszentrum – BALANCE unter 030 236 236 842 und zum Schwangerschaftsabbruch-Gesetz in Spanien an Marta Cazorla unter 0176 998 030 19.
*LGBTI steht für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle Menschen
Zum Thema
Aktuelle Hintergrundinformationen zum Schwangerschaftsabbruch-Gesetz in Spanien