Heute ist es soweit: der zivilgesellschaftliche Gesetzesentwurf, geschrieben von drei Juristinnen der Expert:innenkomission und in Auftrag gegeben von über 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbänden ist soeben erschienen!
Ihr findet den ausführlichen Entwurf, eine Zusammenfassung sowie die Pressemitteilung mit allen mitzeichnenden Organisationen im Anhang.
Hier ist wirklich etwas historisches gelungen: Die Zivilgesellschaft hat sich auf den Weg gemacht, die Probe aufs Exempel zu liefern: Der Schwangerschaftsabbruch muss nicht nur (laut Kommission), sondern KANN in Deutschland anders geregelt werden als § 218 es tut – im Einklang mit dem Grundgesetz, internationalen Menschenrechten und internationaler Gesundheitsevidenz. Wie ein Gesetz in diesem Sinne aussehen kann, zeigt unser Gesetzentwurf, und gibt damit einen konkreten Impuls für nächste politische Schritte. Jetzt sind Bundesregierung bzw. Bundestag dran!
Wir freuen uns, wenn ihr den Entwurf teilt und verbreitet und für alle Aktiven in und um Berlin: wir freuen uns euch gleich um 11:30 Uhr auf der Paul-Löbe-Allee vor dem Bundestag zu sehen und gemeinsam mit unserer Petitionsübergabe noch einmal zusätzlich den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen und mit Nachdruck noch eine Gesetzesänderung in dieser Legislatur zu fordern!
Verbande_PM Gesetzentwurf Sch wangerschaftsabbruch
Gesetzentwurf Schwangerschaftsabbruch Zivilge sellschaft Wapler Wersig Wörner 17.10.2024
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