Berlin, 27.06.2022
Das Bündnis für Sexuelle Selbstbestimmung begrüßt die endgültige Streichung des Paragraphen 219a StGB. Dies entschied der Bundestag vergangenen Freitag in der zweiten und dritten Lesung zur Aufhebung des Verbots der Werbung von Schwangerschaftsabbrüchen.
“Als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung freuen wir uns über die endgültige Streichung des § 219a StGB. Ärzt*innen müssen über medizinische Eingriffe informieren können. Personen, die eine Schwangerschaft beenden möchten, haben ein Recht auf Informationen. Die Streichung war längst überfällig!”, so Aktivistin Adriana Beran vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.
“Für uns ist aber klar, dass das nur der Anfang sein kann. Solange § 218 StGB existiert, bleiben Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland eine Straftat. Und solange kann es auch keine reproduktive Gerechtigkeit geben”, so Adriana Beran weiter.
Mit einer bundesweiten Postkarten-Aktion dankte das Bündnis rund 370 Ärzt*innen, die auf der Liste der Bundesärztekammer nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz aufgelistet sind, für ihre Arbeit. Das sind bei weitem nicht alle Ärzt*innen, die Abbrüche in Deutschland durchführen, doch wer sich auf die Liste setzen ließ, machte sich durch § 219a angreifbar.
“Nur durch und mit Euch haben wir es geschafft! Endlich ist Paragraph 219a abgeschafft, und das informieren über Schwangerschaftsabbrüche keine Straftat mehr. Der erste Stein für ein selbstbestimmtes Leben und Lieben ist gesetzt!”, heißt es darin.
Foto: Mit einer Postkarten-Aktion dankte das Bündnis Ärzt*innen wie Kristina Hänel für ihren Einsatz und ihr Engagement. (Copyright: Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung)