Pressemitteilung: Gesetzesentwurf zu Paragraf 219a: Inszenierte “Lösung” statt selbstbestimmtem Zugang zu Informationen

Berlin, 29.01.2019

“Mit dem heute erschienenen Gesetzesentwurf ‘zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch’ aus dem Bundesjustizministerium werden gesetzliche Änderungen vorgeschlagen, die hauptsächlich die GroKo zusammenhalten sollen. Damit werden weder ungewollt Schwangere entstigmatisiert noch wird ihnen eine vollumfängliche Information ermöglicht. Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, werden nicht ausreichend entkriminalisiert”, kommentiert der Koordinierungskreis des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS) die aktuellen Entwicklungen. “Mit aller Macht soll an einem Paragrafen aus der Nazizeit festgehalten werden, der die Entmündigung von Frauen* fortschreibt. Wir sprechen uns gegen diesen faulen Kompromiss aus; die volle Informationsfreiheit und Entkriminalisierung ungewollt Schwangerer und Ärzt*innen muss das Ziel sein.”

„Gemäß des vorgelegten Gesetzesentwurfs wird es Ärzt*innen weiterhin nicht möglich sein, die nach ihrer medizinischen Einschätzung richtige, vollumfassende Patient*inneninformation zum Schwangerschaftsabbruch zu geben,“ so der Koordinierungskreis weiter. „Der Umweg über staatliche zentrale Institutionen stellt unseres Erachtens eine weitere Hürde für schwangere Personen dar, sich selbstbestimmt, vollständig und barrierearm Informationen zum Schwangerschaftsabbruch zu beschaffen.“ Schwangerschaftsabbrüche gelten laut Weltgesundheitsorganisation als normaler Bestandteil reproduktiver Gesundheitsversorgung.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Liste mit Ärzt*innen veröffentlicht, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten. „Wir ziehen an dieser Stelle  in Zweifel, dass sich alle Ärzt*innen melden, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, weil sie auch mit der vorgeschlagenen, veränderten Gesetzeslage weiterhin offene Anfeindungen von Abtreibungsgegner*innen fürchten müssten.“

Es wird im vorgelegten Gesetzentwurf als Alternative richtigerweise darauf hingewiesen, dass eine Streichung des § 219a StGB möglich wäre, als Konsequenz dessen jedoch behauptet, es könne dann zu Werbung in „grob anstößiger Art und Weise“ oder zur „Anpreisung“ kommen. „Das ist in unseren Augen schlicht ein Scheinargument, denn dies ist Ärzt*innen bereits durch Regelungen der Bundesärztekammer untersagt. Ebenso wird dadurch implizit die frauen*feindliche Behauptung aufrechterhalten, Frauen und ungewollt Schwangere würden sich durch Werbung zu einem Abbruch beeinflussen lassen.

Die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und Ärzt*innen, die sie anbieten, wird durch den Erhalt des Paragrafen 219a StGB fortgesetzt. Eine tatsächliche Verbesserung der Situation erreichen wir nur mittels einer Streichung, darum fordern wir nach wie vor:

Keine Kompromisse, Weg mit § 219a StGB

Die bundesweiten Proteste seit Bekanntwerden der Eckpunkte zum Gesetzesentwurf im Dezember 2018, insbesondere der dezentrale Aktionstag am vergangenen Samstag, 26.01.19 haben gezeigt, dass es eine breite gesellschaftliche Bewegung für die Streichung des Paragrafen 219a gibt und weiterhin geben wird.

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DAS BÜNDNIS FÜR SEXUELLE SELBSTBESTIMMUNG

Das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ ist ein breites Bündnis aus Beratungsstellen, verschiedener feministischer und allgemeinpolitischer Gruppen, Verbä

nden, Gewerkschaften und Parteien sowie Einzelpersonen. Gegründet wurde es 2012 in Berlin und organisiert seither Proteste gegen den dort jährlich stattfindenden, bundesweiten “Marsch für das Leben”.

2018 haben sich bereits einige weitere Pro-Choice Bündnisse im Bundesgebiet gegründet, weitere Bündnisgründungen sind für 2019 angekündigt.

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