Redebeitrag des BfsS für die Kundgebung anlässlich des Berufungsprozesses von Kristina Hänel 2018

Am 12. Oktober 2018 findet der Berufungsprozess von Kristina Hänel vor dem Landgericht Gießen statt. Sie wurde nach § 219a StGB verurteilt, da sie Informationen zu einer ihrer medizinischen Leistungen, dem Schwangerschaftsabbruch, auf ihrer Homepage bereitgestellt hatte.

Seit der Verurteilung wird in Deutschland wieder über die gesetzlichen Regelungen und die Straftatbestände zum Thema Schwangerschaftsabbruch debattiert – wir, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, setzen uns für die Streichung der Paragrafen ein und sind solidarisch mit den angezeigten sowie verurteilten Ärzt*innen. Diese Solidarität drücken wir in unserem gemeinsamen Redebeitrag mit den Medical Students for Choice und den Kritischen Mediziner*innen auf der Kundgebung des Bündnisses Solidarität für Kristina Hänel aus.

Wo und Wann?
Kundgebung, Landgericht Gießen, Ostanlage 15, Gießen, Hessen, Germany

Unser Grußwort:

Liebe Interessierte, liebe Unterstützer*innen, liebe Kommiliton*innen,

Die Zahl des Tages in der Schwäbischen Zeitung vom 24. August war die 40.

“40 Prozent niedriger als noch 2003 ist nach einem Medienbericht die Zahl der Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Anzahl ist laut Statistischem Bundesamt von 2000 auf 1200 gesunken.”

Viele mögen diese Zahlen verwundern; gilt Deutschland doch gerade in der Medizin als so fortschrittlich und aufgeklärt. Als Medizinstudierende*r wundert eine*n das nicht.

Für die schriftlichen Staatsexamina sollen Medizinstudierende von ihren Universitäten auch dazu ausgebildet werden, welche rechtlichen, ethischen und medizinischen Aspekte in Bezug auf das Thema Schwangerschaftsabbruch wichtig sind. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

An der Charité mit über 7000 Studierenden wurde das Thema bisher – wenn überhaupt – nur marginal im Rahmen des Studiums gestreift. Und dann wurden nur die rechtlichen und ethischen Aspekte besprochen. Die für uns als angehende Ärzt*innen mindestens genauso wichtigen medizinischen Aspekte wurden gar nicht behandelt.

Die suchte man im Gegenstandskatalog der Charité auch vergeblich – bis jetzt. Denn der Initiative der Medical Students for Choice ist es zu verdanken, dass die Lehrpläne in Berlin nun angepasst werden müssen. Drei Jahre lang haben sie für etwas gekämpft, worauf wir als Medizinstudierende eigentlich per Gesetz ein Recht haben – drei Jahre lang wurden sie ignoriert. So lange bis der Pressedruck zu groß wurde und das zuständige Dekanat an der Charité einlenken musste.

Möglich war der Erfolg der Berliner Studentinnen nur aufgrund der sehr fruchtbaren Zusammenarbeit mit dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung im Zuge der “Weg mit 219a”-Kampagne. Ihr Engagement ist mittlerweile zum Vorbild für andere Studierende geworden. So sind zum Beispiel die kritischen Mediziner*innen in Münster mit einer ähnlichen Forderung an ihr Dekanat herangetreten und befinden sich derzeit im Gespräch mit ihrer Universität über die Verbesserung der Lehre zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Seit sich beim letzten Vernetzungstreffen der Kritischen Mediziner*innen eine Arbeitsgruppe gegründet hat, welche sich eingehender mit der mangelnden Lehre zum Thema Schwangerschaftsabbruch beschäftigt, wurden Universitätsleitungen in verschiedenen Städten kontaktiert. Und wir hoffen, dass es immer mehr werden!

Entscheidend für diese Erfolge und den dafür nötigen Druck durch mediales Interesse war eine Frau, die den Mut hatte den Widerstand zu wagen.

Kristina Hänel, deren Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Gießen heute stattfindet, hat es durch ihr Aufbegehren geschafft, das Thema Schwangerschaftsabbruch wieder in den Fokus des gesellschaftlichen Interesses zu rücken. Sie hat es geschafft, dass das Schlaglicht wieder geworfen wird auf Missstände in der Rechtsprechung, in der täglichen Praxis im Umgang mit dem Thema und Lücken in der Ausbildung – nicht nur der von Medizinstudierenden.

Wirft man einen Blick in den Ausbildungskatalog für Gynäkologie und Geburtshilfe der Bundesärztekammer, findet man zu diesem Thema lediglich die Aspekte “Beratung bei Schwangerschaftskonflikten” und die “Indikationsstellung zum Schwangerschaftsabbruch”. Die praktischen und operativen Aspekte, die man nun spätestens in der Ausbildung zum*zur Gynäkolog*in erwarten würde, wird man in diesem Katalog nicht finden.

Aber wen verwundert die mangelnde Ausbildung und schlechte Versorgungslage, angesichts der Rechtslage in Deutschland?

Warum sollte man lehren, was rechtswidrig ist? Warum sollte man lernen wollen, was einen in rechtliche Grauzonen bringt und unter Umständen die hart erarbeitete Approbation kosten kann?

26,4 % der jemals Schwangeren in Deutschland, waren ungewollt schwanger! 13 % der jemals Schwangeren in Deutschland haben Abbrucherfahrungen. Das Thema gehört zur Lebensrealität zu vieler Menschen und ist zu eng verwoben mit menschlicher Sexualität, als dass es von Politik und Medizin weiter ignoriert werden darf.

Es ist Zeit diese Ignoranz zu überkommen und das deutsche Rechts- und damit auch das deutsche Gesundheitssystem in Bezug auf Frauengesundheit und Sexualmedizin endlich ins 21. Jahrhundert zu befördern.

Deswegen fordern wir – die Bündnisse für sexuelle Selbstbestimmung, die Medical Students for Choice, die Kritischen Mediziner*innen – die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen! Eine Forderung, die die Parlamentarische Versammlung des Europarates übrigens bereits 2008 formuliert hat. Seither hat sich in der deutschen Politik diesbezüglich nichts getan!

Deswegen fordern wir gemeinsam alle medizinischen Fakultäten dazu auf, das Thema Schwangerschaftsabbruch nicht nur auf dem Papier stehen zu  haben, sondern auch zu lehren! Sensibilisiert eure Studierenden für das Thema!

Deswegen fordern wir nun Medizinstudierende gemeinsam dazu auf:  Macht eure Unis auf mangelnde Lehre aufmerksam! Fordert weiterhin zusammen ein, worauf ihr ein Recht habt! Bildet noch mehr Gruppen und organisiert selbst Veranstaltungen zu sexualmedizinischen Themen!

Wir fordern Gynäkolog*innen dazu auf, das Thema als unabdingbaren Bestandteil ihres Fachbereichs zu behandeln!

Wir fordern die Bundesärztekammer dazu auf, den Ausbildungskatalog für Gynäkologie und Geburtshilfe zu überarbeiten und dem Thema Schwangerschaftsabbruch mehr Platz einzuräumen!

Und wir werden nicht aufhören, Politiker*innen gemeinsam dazu aufzufordern, sich endlich für eine Rechtssprechung einzusetzen, die eine gute Ausbildung nicht wie bisher unnötig behindert, sondern sie sogar garantiert!

Wir alle fordern zusammen eine gesetzlich garantierte, flächendeckende und qualitativ bessere Versorgung ungewollt Schwangerer!

Wir fordern, dass Ärzt*innen öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche anbieten!

Wir fordern, dass Betroffene, Berater*innen und Ärzt*innen vor radikalen Abtreibungsgegner*innen geschützt werden!

Gemeinsam fordern wir ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch!  Weg mit 219a! Weg mit 218!

#wegmit219a #wegmit218

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