Anhörung im Rechtsausschuss zu § 219a StGB: Der parlamentarische Prozess geht endlich weiter

Am Mittwoch, den 27. Juni 2018 findet um 18:30 Uhr eine öffentliche Anhörung zu § 219a, dem sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages statt. Gesetzesanträge der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und FDP liegen vor.

Ines Scheibe, Vertreterin des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung und Schwangerschaftskonfliktberaterin, betont: „Seit dem Start der GroKo liegt der parlamentarische Prozess brach, obwohl in großen Teilen der Bevölkerung und auf Seiten der Verbände ein klares Votum für die Abschaffung von § 219a formuliert wurde. Wir sind froh, dass die Auseinandersetzung jetzt weitergeht. Unter den geladenen Expert*innen ist auf Seiten der Streichungs – Befürworter*innen auf jeden Fall geballte Fachkompetenz versammelt. Wir sind zuversichtlich, dass die vielen Argumente für eine Streichung des Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch an die Öffentlichkeit durchdringen werden.”

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung wird mit einigen Aktivist*innen ab 17:45 Uhr vor dem Bundestag, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, zugegen sein, um die Forderung auf Streichung des Paragraphen zu bekräftigen.

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