Schwangerschaftsabbruch: Keine Strafe für Selbstbestimmung! Weg mit § 218!
Die Entscheidung darüber, ob eine Schwangerschaft fortgeführt wird, kann nur die schwangere Person treffen. Doch der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland im völlig veralteten Paragraphen 218 im Strafrecht verankert. Eine Kommission der Bundesregierung berät aktuell, was für uns schon lange klar ist: Keine Strafe für Selbstbestimmung! Die geschlechtsspezifische Kriminalisierung per Gesetz muss endlich ein Ende haben. Reproduktive Rechte und eine optimale Gesundheitsversorgung gehören zu den grundlegenden Menschenrechten und nicht ins Strafgesetz. Deshalb fordern wir zum diesjährigen Safe Abortion Day: Der § 218 muss endlich weg! #safeabortionday #wegmit218 #28sept
Macht beim bundesweiten Aktionstag am 28. September mit! Organisiert eine Veranstaltung oder eine Aktion in eurer Stadt. Meldet eure Aktion bitte an uns, damit wir sie in die bundesweite Pressemitteilung aufnehmen können und gemeinsam viel Gehör finden.
Bei Fragen schreibt eine E-Mail an safeabortionday@sexuelle-selbstbestimmung.de!
Ihr findet Aktionsideen und Material, sowie die geplanten Aktionen unter https://safeabortionday.noblogs.org/