§ 219a StGB Prozess : 4.000€ Strafe für Berliner Ärztinnen

Die beiden Ärztinnen Dr. Betina Gaber und Dr. Veronika Weyer wurden heute wegen Verstoßes gegen §219a StGB zu einer Geldstrafe von jeweils 2000€ verurteilt. Ein Skandal und der Beweis dafür, dass der faule Kompromiss der CDU/SPD-Koalition wirklich gar nichts ändert.

Vor dem Amtsgericht versammelten sich 10:30 Uhr um die 200 Aktivist*innen und auch viel Presse, um gegen die Verurteilung der beiden Ärzt*innen und damit gegen §219a zu demonstrieren. In den kurzen Redebeiträge forderten die Sprecher*innen das Recht auf Informationsfreiheit für ungewollte Schwangere und Rechtssicherheit für die ausführende Ärzt*innen. Gegen 11 Uhr gingen die beiden angeklagten Ärztinnen unter Applaus und Zurufen in das Gerichtsgebäude und viele Aktivist*innen entschieden, das Urteil abzuwarten und Solidarität zu zeigen. Das Ergebnis bewies erneut die Absurdität der aktuellen Gesetzgebung: §219a muss gestrichen werden!

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg hat inzwischen angeboten, die Prozesskosten von insgesamt 4000€ vollständig zu übernehmen. Mit diesem finanziellen Rückhalt kann der Kampf gegen § 219a StGB in den nächsten Instanzen fortgesetzt werden. Deswegen gehen wir in die Offensive und fordern nach wie vor #wegmit219a und auch #wegmit218!

Weitere Fotos.