Die beiden Ärztinnen Dr. Betina Gaber und Dr. Veronika Weyer wurden heute wegen Verstoßes gegen §219a StGB zu einer Geldstrafe von jeweils 2000€ verurteilt. Ein Skandal und der Beweis dafür, dass der faule Kompromiss der CDU/SPD-Koalition wirklich gar nichts ändert.
Vor dem Amtsgericht versammelten sich 10:30 Uhr um die 200 Aktivist*innen und auch viel Presse, um gegen die Verurteilung der beiden Ärzt*innen und damit gegen §219a zu demonstrieren. In den kurzen Redebeiträge forderten die Sprecher*innen das Recht auf Informationsfreiheit für ungewollte Schwangere und Rechtssicherheit für die ausführende Ärzt*innen. Gegen 11 Uhr gingen die beiden angeklagten Ärztinnen unter Applaus und Zurufen in das Gerichtsgebäude und viele Aktivist*innen entschieden, das Urteil abzuwarten und Solidarität zu zeigen. Das Ergebnis bewies erneut die Absurdität der aktuellen Gesetzgebung: §219a muss gestrichen werden!
Lebhafte Soli Kundgebung vor dem Amtsgericht vor dem ersten Prozess aufgrund § 219a gegen Ärztinnen Gaber und Weyer. Wir gehen in die Offensive gegen die Kriminalisierung von ungewollt Schwangeren, und das antiquarische Frauenbild. #wegmit219a ist erst der Anfang! #wegmit218 pic.twitter.com/FRZZfwOy0V
— Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ♥ (@ProChoice_DE) June 14, 2019
Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg hat inzwischen angeboten, die Prozesskosten von insgesamt 4000€ vollständig zu übernehmen. Mit diesem finanziellen Rückhalt kann der Kampf gegen § 219a StGB in den nächsten Instanzen fortgesetzt werden. Deswegen gehen wir in die Offensive und fordern nach wie vor #wegmit219a und auch #wegmit218!