§ 219a StGB Prozess : 4.000€ Strafe für Berliner Ärztinnen

Die beiden Ärztinnen Dr. Betina Gaber und Dr. Veronika Weyer wurden heute wegen Verstoßes gegen §219a StGB zu einer Geldstrafe von jeweils 2000€ verurteilt. Ein Skandal und der Beweis dafür, dass der faule Kompromiss der CDU/SPD-Koalition wirklich gar nichts ändert.

Vor dem Amtsgericht versammelten sich 10:30 Uhr um die 200 Aktivist*innen und auch viel Presse, um gegen die Verurteilung der beiden Ärzt*innen und damit gegen §219a zu demonstrieren. In den kurzen Redebeiträge forderten die Sprecher*innen das Recht auf Informationsfreiheit für ungewollte Schwangere und Rechtssicherheit für die ausführende Ärzt*innen. Gegen 11 Uhr gingen die beiden angeklagten Ärztinnen unter Applaus und Zurufen in das Gerichtsgebäude und viele Aktivist*innen entschieden, das Urteil abzuwarten und Solidarität zu zeigen. Das Ergebnis bewies erneut die Absurdität der aktuellen Gesetzgebung: §219a muss gestrichen werden!

Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg hat inzwischen angeboten, die Prozesskosten von insgesamt 4000€ vollständig zu übernehmen. Mit diesem finanziellen Rückhalt kann der Kampf gegen § 219a StGB in den nächsten Instanzen fortgesetzt werden. Deswegen gehen wir in die Offensive und fordern nach wie vor #wegmit219a und auch #wegmit218!

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