Pressemitteilung: Arbeitsauftrag an die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung: ersatzlose Streichung von § 218

Berlin, 3.4.2023

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung begrüßt den Start der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen soll. 

„Wir freuen uns, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte Kommission nach langem Warten endlich ihre Arbeit aufnimmt. Nun erwarten wir aber auch schnelle und konkrete Ergebnisse. § 218 StGB muss endlich gestrichen werden!”, sagt Dr. Ines Scheibe, Mitbegründerin des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung. 

Die Forderung des Bündnisses, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren, steht eindeutig im Einklang mit der Mehrheitsmeinung in Deutschland. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von IPSOS (Dezember 2022): 

Die überwältigende Mehrheit (83 Prozent) ist für eine Entkriminalisierung, darunter mehrheitlich (55 Prozent) auf Wunsch der Frau, aber auch unter Berücksichtigung bestimmter Bedingungen. Nur 9 Prozent sind für die Beibehaltung des § 218 im Strafgesetzbuch.  

Darüber hinaus steht die Bundesregierung in menschenrechtlicher Verantwortung. Die UN-Frauenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, eine aktive Politik der Beseitigung von Diskriminierung zu betreiben. Mit der Verankerung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch verstößt Deutschland gegen die UN-Frauenrechtskonvention. 

„Das Ziel der Kommission muss die Umsetzung internationaler Menschenrechtsnormen sein, die Deutschland durch § 218 StGB aktuell klar verletzt. Menschenrechtliche Verantwortlichkeit sowie die Mehrheitsmeinung in Deutschland bekräftigen unsere Forderung, Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland so schnell wie möglich zu entkriminalisieren. Der inzwischen 152 Jahre alte Schandparagraf muss endlich Geschichte werden!”, so weiter Dr. Ines Scheibe vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.  Einen Gesamtüberblick der vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung in Auftrag gegebenen Umfrage von Ipsos finden Sie hier

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