Presseeinladung: Pressekonferenz 150 Jahre §218 im Strafgesetzbuch


Am 15. Mai wird der Paragraf 218, der Schwangerschaftsabbrüche und Ärzt*innen
kriminalisiert, 150 Jahre alt.
Über 30 deutsche Städte nehmen den Tag zum Anlass, um
gegen den Paragrafen zu protestieren. Über 120 Organisationen haben den
Aufruf für seine
Streichung unterschrieben.


Wir laden Sie ein, am Tag davor,
den 14. Mai um 11 Uhr, unserer Online-Pressekonferenz
beizuwohnen und Ihre Fragen zu stellen.


Es sprechen:
● Dr. Christiane Tennhardt, Frauenärzt*in in Berlin
● Kersten Artus, Vorsitzende ProFamilia Hamburg
● Dr. Ines P. Scheibe, Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Berlin
● Eva Kubitz, Kampagne “150 Jahre Widerstand gegen §218 – Es reicht!”
● Adriana Beran, Petitionsstarterin
change.org/wegmit218.de, Betroffene


Anmeldung unter
presse@sexuelle-selbstbestimmung.de. Sie erhalten dann den Link zur
Zoom-Konferenz. Nach einem kurzen Input können Sie den Gästen Ihre Fragen stellen und
auch gerne Einzelinterviews durchführen.


Hintergrund: Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im
ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Seitdem kriminalisiert der Paragraf ungewollt
Schwangere und Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Zwar ist ein
Abbruch unter bestimmten Auflagen straffrei, doch die Regelung im Strafgesetzbuch schafft
nicht nur ein gesellschaftliches Tabu, welches die Betroffenen stigmatisiert, sondern führt
auch dazu, dass immer weniger Ärzt*innen Abbrüche durchführen. An dem bundesweiten
Aktionstag am 15. Mai finden deswegen in ganz Deutschland verschiedenste
Protestaktionen statt. Der Aktionstag ist der Teil der diesjährigen Kampagne „150 Jahre
Widerstand gegen Paragraf 218 – Es reicht!“, die das Bündnis für sexuelle
Selbstbestimmung gemeinsam mit vielen Aktivist*innen und Partnerorganisationen
durchführt

Kommentare sind geschlossen.