6. Mai 2021 Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. 150 Jahre später feiern wir ein bitteres Jubiläum: Noch heute sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB eine Straftat. Doch die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine selbstbestimmte Entscheidung. 150 Jahre Kriminalisierung … Pressemitteilung: Bundesweite Proteste am 15. Mai – Schwangerschaftsabbruch seit 150 Jahren im Strafgesetzbuch weiterlesen
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