Presseeinladung: Kampagne #wegmit219a am 22.2. und 23.2.2018

„Mit unserer Kampagne „Weg mit § 219a“ soll gesellschaftlichen Druck weiter und zielgerichtet erhöht werden, damit die Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch auch tatsächlich herbeigeführt wird und nicht in einer schwachen und unzureichenden Abänderung des Paragrafen mündet“, benennt Ines Scheibe aus dem Koordinierungskreis des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung und selbst in der Schwangerschftskonfliktberatung tätig das Ziel der Aktionen in dieser Woche.

Am Donnerstag, 22. Februar 2018, findet die erste Lesung zu den eingereichten Gesetzesänderungen zu § 219 a im Bundestag statt. Wir rufen auf, bei einer Kundgebung am Reichstag ab 15 Uhr ein Zeichen zu setzen für die Abschaffung von § 219a StGB. Programm: Theateraktion, Redebeiträge aus den Fraktionen Bündnis90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, SPD und Bündnispartner*innen, ausführliche Infos siehe unten sowie: https://www.facebook.com/events/1974527409481197/

Am Freitag, 23.02.2018, findet die Pressekonferenz und Fachkonferenz zur Bündniskampagne „Weg mit § 219a“ statt. Wir laden ein, ab 13.00 Uhr der Pressekonferenz mit Prof. Dr. Davina Höblich (Vorsitzende Bundesverband pro familia e.V.) und ab 14.00 Uhr der Fachkonferenz in der Humboldt Universität, Dorotheenstr. 24, 10117 Berlin, Raum 1.102, beizuwohnen. Expert*innen werden die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruches in Deutschland mit ihren inhärenten Problemen darstellen. Mit Politiker*innen von LINKEN, GRÜNEN, SPD und FDP wollen wir zudem zur aktuellen Lage nach der Bundestagsdebatte des Vortages sprechen und die sich hieraus ergebenden  Konsequenzen erörtern. Detailliertes Programm unten sowie: https://www.facebook.com/events/1094101354064788/

Bündnis für sexuelle Selbstbestiummung
Presse & Öffentlichkeitsarbeit AG
T: +49(0)160-3772208
presse@sexuelle-selbstbestimmung.de

Donnerstag, 22.2.2018
15:00h vor dem Reichstag: Kundgebung „Weg mit §219a!“

Am 22. Februar werden im Rahmen einer parlamentarischen Debatte im Bundestag drei Vorschläge zur Gesetzesänderung zum § 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) behandelt. Es besteht die Chance, einen Paragrafen ersatzlos zu streichen, der die Informationsfreiheit von Frauen und  Ärzt*innen massiv einschränkt, Frauen diskriminiert und Ärzt*innen kriminalisiert. Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung fordert die ersatzlose Streichung des Paragrafen.

„Am kommenden Donnerstag um 15.00 Uhr wollen wir parallel zur Debatte des Bundestags ein öffentliches Zeichen setzen für die Notwendigkeit der ersatzlosen Streichung des § 219a StGB und damit ein Ende der Kriminalisierung von Ärzt*innen wie Kristina Hänel erreichen“, benennt Ines Scheibe als eine der Bündnissprecher*innen das Ziel der Aktion vor dem Reichstagsgebäude.
Es wird eine Theateraktion sowie Redebeiträge seitens des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung geben. Ärzt*innen, Medizinstudent*innen, Berater*innen und Betroffene sollen zu Wort kommen können. Außerdem sind Vertreter*innen der Bundestagsfraktionen, die sich für die Streichung bzw. eine Änderung des Paragrafen einsetzen, eingeladen ein Grußwort zu halten. Bisher haben Redner*innen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD zugesagt, aus der FDP Fraktion gab es aus terminlichen Gründen bisher leider keine Zusage.


Freitag, 23. Februar

13:00h Pressekonferenz: Ziele und Inhalte der Kampagne „Weg mit § 219a“
mit Prof. Dr. Davina Höblich (Vorsitzende Bundesverband pro familia e.V.)

13:45h Fachkonferenz, Programm:

13.45 Uhr Begrüßung Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
mit Videobotschaft von Kristina Hänel

14.00 Uhr Vorstellung der Kampagne

14.30 Uhr kurze Inputs (weitere angefragt):

§ 219a StGB – Unrecht damals wie heute!
Gisela Notz, Aktivistin

§ 219a StGB –  geschlechtlich diskriminierendes Informationsrecht und Entmündigung von Frauen       
Ines Scheibe (Beraterin Schwangerschaftskonfliktberatung HVD) im Gespräch mit Peggy
Piesche (Gunda Werner Institut der Böll Stiftung) über Entmündigung und Diskriminierung im Kontext des Schwangerschaftsabbruchs

§ 219a StGB verhindert eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung!
Vortrag von Prof. Dr. Ulrike Busch: „Ersatzlose Streichung oder Änderung? Argumente und Konsequenzen“

§ 219a StGB – Auswirkungen auf Ärztliche Arbeits- und Lebensrealitäten    
Bericht von Ärztinnen: Gabriele Halder und Christiane Tennhardt

15.45 Uhr kurze Pause

16.00 Uhr Diskussionsgespräch (Moderation Dinah Riese, taz)
Cornelia Möhring (Die Linke), Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen), Eva Högl (SPD), Jacqueline Krüger (FDP)

17.30 Uhr Ausklang mit Vernetzung,
Mitglieder des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung und Internationale Pro-Choice Solidarity (Irland, Polen)

Anmeldung zur Konferenz sowie Rückfragen zu unserer Kampagne richten Sie diese gerne an info@sexuelle-selbstbestimmung.de

Fragen zur Arbeit des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung oder zur Regelung von Schwangerschaftsabbruch in Europa  werden unter presse@sexuelle-selbstbestimmung.de beantwortet.

Die Presseeinladung als PDF-Datei.


Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
c/o Familienplanungszentrum – BALANCE
Mauritiuskirchstr. 3
10365 Berlin

Das Bündnis wird unterstützt von Familienberatungsstellen, Organisationen, Parteien und Einzelpersonen.
Mehr hier: https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/ueber/

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung – Presse & Öffentlichkeitsarbeit AG
0160 – 377 22 08
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Mit besten GrüßenBündnis für sexuelle Selbstbestimmung (AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)Telefon: 0160-3772208
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