Pressemitteilung: Echte Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte kann nur durch die Streichung von § 219a StGB erreicht werden. (14.3.2018)

Berlin, Mittwoch, den 14.03.2018

Zur Ankündigung von Andrea Nahles, in Sachen § 219a gemeinsam mit CDU/CSU an einem Kompromiss arbeiten zu wollen, der Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte garantiert, kommentiert Ines Scheibe, Sprecherin des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung und selbst in der Schwangerschaftskonfliktberatung tätig:

„Echte Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die sachlich über Methoden sowie Risiken über eine von ihnen vorgenommene medizinische Leistung informieren wollen, kann nur durch eine Streichung von § 219a StGB garantiert werden und wir werden unsere Kampagne #wegmit219a mit aller Kraft weiterführen.“

Scheibe weiter: „Einen Kompromiss zwischen den Regierungsparteien ist nicht im Sinne der Ärztinnen und Ärzte und nicht im Sinne ungewollt Schwangerer. Innerhalb der Union bestimmen sogenannte „Lebensschützer“ die Position der Partei, die nicht an einem Kompromiss interessiert sind, das konnten wir alle live bei der Bundestagsdebatte am 22. Februar 2018 mit anhören. Außerdem unterstützten die prominenten Mitglieder der Union, die sich gerade besonders laut einmischen, wie Agrarministerin Julia Klöckner und Unionsfraktionschef Volker Kauder, in den vergangenen Jahren einen Marsch radikaler Abtreibungsgegner*innen in Berlin.”

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung begrüßt, dass in den vergangenen Wochen sowohl Fachverbände, wie die Bundesärztekammer und der Berufsverband der Frauenärzte als auch Frauenverbände einschließlich der evangelischen Frauen und Gewerkschaften die Reformierung bzw. Streichung des Paragrafen forderten.

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